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Gewährleistungs- und Garantielabel ab September 2026: Was österreichische Onlinehändler jetzt wissen müssen

cropped klaus kirnbauer
Kurz & kompakt
Ab 27. September 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie 2024/825 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung 2025/1960 österreichische Onlinehändler zu zwei neuen Pflichtinfos: einem standardisierten Gewährleistungshinweis mit QR-Code auf Shop-Ebene und einem produktbezogenen Garantielabel „GARAN“. Letzteres greift nur, wenn eine Herstellergarantie mehr als zwei Jahre läuft, kostenlos ist und das gesamte Produkt abdeckt. Betroffen sind bewegliche Waren mit digitalen Elementen, nicht aber reine digitale Inhalte. Besonders Elektronik- und Markenshops mit vielen Herstellern stehen vor der Herausforderung, Garantiedaten lückenlos zu erfassen und laufend zu aktualisieren. Empfohlen wird eine sofortige Sortiments- und Systemprüfung statt Umsetzung erst im Spätsommer 2026.
Garantielabel Onlineshop 2026

Ab September 2026 gelten neue Pflichtinfos im Onlinehandel

Am 27. September 2026 tritt eine Neuerung in Kraft, die viele österreichische Onlinehändler noch gar nicht auf dem Radar haben: Die EU verpflichtet Händler im B2C-Warenverkauf zu zwei neuen, klar definierten Informationssystemen rund um Gewährleistung und Garantie. Die Rechtsgrundlage bildet die Richtlinie (EU) 2024/825, die konkrete Ausgestaltung regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Was genau auf deinen Onlineshop zukommt, wie sich Gewährleistung und Garantie rechtlich unterscheiden und warum du jetzt – nicht im Spätsommer 2026 – mit der Umsetzung beginnen solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Bildschirmansicht eines Onlineshops mit deutlich sichtbarem Gewährleistungshinweis und Garantielabel auf einer Produktdetailseite

Gewährleistung und Garantie: Ein Unterschied, der rechtlich zählt

Bevor du die neuen Pflichtinfos richtig umsetzen kannst, musst du den zentralen Begriffunterschied verstehen – und der ist in der Praxis erstaunlich oft unklar. Gewährleistung ist keine freiwillige Leistung, sondern gesetzliche Mängelhaftung. Als Verkäufer haftest du dafür, dass eine Ware beim Kauf mangelfrei ist. Stellt sich ein Mangel heraus, hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, Preisminderung oder im schlimmsten Fall Rücktritt vom Vertrag. In Österreich und der gesamten EU gilt ein Mindestschutz von zwei Jahren – einzelne Mitgliedstaaten können längere Fristen vorsehen.

Garantie hingegen ist ein freiwilliges Leistungsversprechen, das entweder der Hersteller oder der Verkäufer zusätzlich abgibt. Typischerweise bezieht sich eine Herstellergarantie auf die Haltbarkeit oder bestimmte Eigenschaften eines Produkts – zum Beispiel: „Dieses Gerät funktioniert drei Jahre lang, sonst tauschen wir es aus.“ Garantien können aber auch eingeschränkt sein: Sie können nur einzelne Bauteile erfassen, kostenpflichtig sein oder kürzer laufen als die gesetzliche Gewährleistung.

Warum ist dieser Unterschied so wichtig? Weil die falsche Verwendung der Begriffe – etwa wenn du im Shop von „Garantie“ schreibst, aber die gesetzliche Gewährleistung meinst – zu falschen Verbrauchererwartungen führt. Das ist nicht nur ein Kommunikationsproblem, sondern ein wettbewerbsrechtliches Risiko. Abmahnungen durch Verbände oder Mitbewerber sind in diesem Bereich keine Seltenheit.

Die zwei neuen Pflichtinformationen im Detail

Der allgemeine Gewährleistungshinweis auf Shop-Ebene

Für alle B2C-Warenverkäufe wird ein harmonisierter, EU-weit standardisierter Gewährleistungshinweis Pflicht. Dieser Hinweis muss gut sichtbar im Shop platziert werden und einen QR-Code enthalten, der auf europäische Informationsseiten verweist. Das Format ist vorgegeben – du kannst ihn also nicht frei gestalten. Im Onlinehandel ist eine farbige Darstellung vorgesehen. Wichtig: Dieser Hinweis ersetzt keine bestehenden Pflichtinformationen. Deine AGB, die Widerrufsbelehrung und eventuelle Garantiebedingungen bleiben weiterhin separat erforderlich – der Gewährleistungshinweis kommt schlicht als zusätzliche Pflichtinfo hinzu.

Stell dir vor, du betreibst einen Wiener Onlineshop für Haushaltsgeräte. Bisher war ein Verweis auf die Gewährleistung irgendwo in den AGB versteckt. Ab September 2026 reicht das nicht mehr. Der neue Hinweis muss als eigenständiges, standardisiertes Element im Shop auftauchen – für jeden Kunden sofort erkennbar.

Das Garantielabel auf Produktebene

Das zweite Element ist das sogenannte Garantielabel (in der Verordnung mit „GARAN“ bezeichnet). Dieses Label ist nicht generell Pflicht, sondern greift nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen: Es wird nötig, wenn eine Herstellergarantie vorliegt, die mehr als zwei Jahre läuft, kostenlos ist und das gesamte Produkt – nicht nur einzelne Bauteile – umfasst. Trifft auch nur eine dieser Bedingungen nicht zu, entfällt die Labelpflicht. Eine bauteilbezogene Garantie, eine kostenpflichtige Garantieverlängerung oder eine Garantie, die maximal zwei Jahre abdeckt, lösen das Label nicht aus.

Das Garantielabel ist direkt am jeweiligen Produkt anzubringen – nicht als allgemeiner Shop-Hinweis. Bei Shops mit großen Sortimenten ist unter bestimmten Umständen eine geschachtelte Darstellung zulässig: Das vollständige Label muss aber bei der ersten Interaktion des Nutzers sichtbar werden. Denk zum Beispiel an einen Shop mit hunderten Produkten von zehn verschiedenen Herstellern – hier wäre es technisch und organisatorisch aufwendig, jedes einzelne Produkt korrekt zu beflaggen.

Erfasst von den neuen Regeln sind bewegliche körperliche Waren, auch wenn sie digitale Elemente enthalten – also beispielsweise vernetzte Haushaltsgeräte, Smartphones oder Smart-Home-Komponenten. Reine digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen fallen hingegen nicht darunter.

Schematische Darstellung des Unterschieds zwischen Gewährleistungshinweis (Shop-Ebene) und Garantielabel (Produktebene) in einem Onlineshop-Layout

Wer ist besonders betroffen?

Die neuen Regeln gelten für alle B2C-Warenverkäufe – aber nicht alle Händler trifft der Aufwand gleich hart. Besonders herausfordernd wird die Umsetzung für:

  • Elektronikshops, die viele Hersteller mit unterschiedlichen Garantiebedingungen im Sortiment führen
  • Haushaltswarenhändler mit breitem Katalog und regelmäßig wechselnden Produkten
  • Markenshops und spezialisierte Händler, die Herstellergarantien in Produkttexten kommunizieren
  • Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder andere Plattformen – sie sind rechtlich nicht automatisch ausgenommen, aber es ist derzeit unklar, ob Plattformen rechtzeitig die nötigen Darstellungsflächen bereitstellen werden

Gerade für Marktplatzhändler ist das ein echtes Risiko: Wenn die Plattform technisch nicht mitspielt, bist du als Händler trotzdem in der Pflicht – zumindest soweit es deine eigenen Produktlistings betrifft.

Das größte Praxisproblem: Datenbeschaffung

In der Theorie klingt das Garantielabel überschaubar. In der Praxis stellt sich aber schnell heraus: Das größte Problem ist nicht die Darstellung, sondern die Datenlage. Um beurteilen zu können, ob ein Produkt labelpflichtig ist, musst du wissen, ob eine qualifizierende Herstellergarantie vorliegt. Das setzt voraus, dass du verlässliche, vollständige und aktuelle Garantiedaten für jedes einzelne Produkt im Sortiment hast.

In der Realität sieht das oft anders aus: Garantiedaten von Herstellern sind häufig unvollständig, in unterschiedlichen Formaten geliefert, widersprüchlich oder – bei internationalen Marken – länderspezifisch verschieden. Was in Deutschland als kostenlose Hersteller-Vollgarantie gilt, kann für den österreichischen Markt anders strukturiert sein. Nach aktuellem Stand gibt es keine generelle Pflicht für Händler, aktiv nach Herstellergarantien zu recherchieren, wenn keine Informationen vorliegen. Das klingt nach Entlastung – ist aber kein Freifahrtschein. Denn wenn du Garantieinformationen hast und sie falsch darstellst oder ignorierst, bleibt das wettbewerbsrechtlich angreifbar.

Für einen niederösterreichischen Elektrohändler mit 3.000 Produkten und 40 Marken bedeutet das konkret: Er muss für jede Marke klären, ob labelpflichtige Garantien existieren, und diese Information laufend aktuell halten – jedes Mal, wenn ein Hersteller seine Garantiebedingungen ändert.

Technische und organisatorische Umsetzung: Frühzeitig starten

Warum der Sommer 2026 zu spät ist

Wer erst im Spätsommer 2026 mit der Umsetzung beginnt, wird kaum noch in der Lage sein, alles sauber zu testen. Denn hinter den neuen Pflichtinfos steckt kein einfaches Textfeld im Shop-Backend, sondern eine Reihe technischer Anforderungen: Das CMS oder Shopsystem muss in der Lage sein, den standardisierten Gewährleistungshinweis korrekt auszuspielen. Für das Garantielabel braucht es eigene Produktdatenfelder, Labelslots und eine Logik, die entscheidet, wann das Label angezeigt wird und wann nicht. Dazu kommt das responsive Verhalten auf Mobilgeräten und – bei Marktplatzhändlern – die Frage, wie Schnittstellen zu Plattformen angepasst werden müssen.

Interne Abstimmung ist kein optionales Nice-to-have

Die technische Implementierung ist nur ein Teil der Aufgabe. Mindestens genauso wichtig ist die organisatorische Abstimmung zwischen Einkauf, Produktmanagement, Rechtsabteilung, IT und Kundenservice. Denn wenn der Einkauf „Garantie“ und der Kundenservice „Gewährleistung“ verwechseln, entstehen Medienbrüche: Shoptexte sagen etwas anderes als die Serviceleitfäden, die Produktdaten stimmen nicht mit den Garantiebedingungen überein, und am Ende haftest du für die Fehler.

Besonders heimtückisch: Der Pflegeaufwand steigt bei vielen Marken und Produktvarianten nicht linear, sondern systemisch. Je mehr Hersteller du im Sortiment hast, desto mehr potenzielle Änderungsquellen gibt es – und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo eine Garantiebedingung still geändert wird, ohne dass du es rechtzeitig mitbekommst.

Empfehlungen: Was du jetzt konkret tun solltest

Der erste Schritt ist eine Sortimentsprüfung: Welche deiner Produkte gehen an Endverbraucher? Welche davon haben dokumentierte Herstellergarantien, die die drei Kriterien (mehr als zwei Jahre, kostenlos, Vollgarantie) erfüllen? Und wo fehlen diese Daten noch? Diese Analyse schafft die Grundlage für alles Weitere.

Parallel dazu solltest du eine technische Prüfung deines Shopsystems starten. Kann dein CMS die neuen Pflichtinfos korrekt und vollständig darstellen? Gibt es die nötigen Datenfelder und Labelslots? Wie verhält sich das Label auf Mobilgeräten? Wenn du einen neuen Onlineshop erstellen lässt oder deinen bestehenden Shop für diese Anforderungen aufrüsten willst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das einzuplanen.

Zusätzlich lohnt es sich, einen internen Styleguide oder Leitfaden zu erstellen, der die korrekte Verwendung der Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ für alle Abteilungen verbindlich festlegt. Das klingt banal, ist aber in der Praxis einer der häufigsten Fehlerquellen. Und wenn du bei der E-Commerce-SEO deines Shops ohnehin gerade aktiv bist, ist es sinnvoll, die Produktdatenstruktur gleich so aufzubauen, dass die neuen Labelfelder nahtlos integriert werden können.

Fazit: Verstehen vor Umsetzen

Die neuen Gewährleistungs- und Garantiepflichten ab September 2026 sind kein bürokratisches Detail, das sich mit einem schnellen Textbaustein im Shop erledigen lässt. Sie verlangen, dass du die rechtlichen Grundlagen wirklich verstehst, deine Produktdaten sauber pflegst, dein Shopsystem technisch anpasst und intern klare Begriffe verwendest. Wer das jetzt angeht, hat genug Zeit zum Testen und Korrigieren. Wer wartet, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch einen Relaunch unter Zeitdruck – und das ist teurer als eine frühzeitige, strukturierte Umsetzung. Online-Marketing beginnt mit Verstehen – und das gilt hier im wörtlichsten Sinne.

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