Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) regelt in Österreich verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Seit dem 28. Juni 2025 betrifft es unter anderem E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books, digitale Verkehrsdienste und bestimmte elektronische Geräte.
Was regelt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz setzt in Österreich den European Accessibility Act (EAA) um. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882 vom 17. April 2019. Sie soll in der Europäischen Union einheitliche Regeln schaffen und Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen ermöglichen. Das österreichische BaFG wurde am 19. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar.
Das Gesetz richtet sich nicht nur an Betreiber von Websites. Es betrifft je nach Angebot auch Hersteller, Importeure und Händler. Erfasst werden beispielsweise Computer, Smartphones, E-Book-Lesegeräte, Bankomaten und Fahrkartenautomaten. Bei Dienstleistungen gehören unter anderem Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikation, Teile des Personenverkehrs, E-Books und der elektronische Geschäftsverkehr zum Geltungsbereich.
Welche Websites und Webshops sind betroffen?
Für das Online-Marketing ist vor allem der E-Commerce wichtig. Das BaFG versteht darunter elektronisch erbrachte Ferndienstleistungen, die auf individuelle Anfrage von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag angeboten werden. Dazu zählen insbesondere Webshops, Buchungsportale, Online-Terminbuchungen und Websites, über die digitale Abos oder Mitgliedschaften abgeschlossen werden können. Damit fällt nicht automatisch jede Unternehmenswebsite allein wegen ihrer Existenz unter diese E-Commerce-Regel. Entscheidend ist, welche Dienstleistung du über die Website anbietest.
Bestehende Webshops mussten die Anforderungen grundsätzlich bereits ab dem 28. Juni 2025 erfüllen. Für den Betrieb eines bestehenden Webshops gibt es keine allgemeine fünfjährige Übergangsfrist. Für Websites öffentlicher Stellen gelten außerdem eigene Vorschriften, insbesondere das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG).
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Die konkreten Anforderungen stehen in Anlage 1 des BaFG. Websites, mobile Anwendungen und Informationen über Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sie nutzen können. Dazu gehören etwa verständliche Inhalte, eine Bedienung ohne Maus, ausreichende Kontraste sowie Informationen, die auch mit unterstützenden Technologien verarbeitet werden können.
Eine wichtige technische Orientierung bieten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C. Die aktuelle Empfehlung WCAG 2.2 ordnet Barrierefreiheit den vier Grundprinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu. Auch die europäische Norm EN 301 549 spielt bei digitaler Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Die rechtliche Pflicht ergibt sich jedoch aus dem BaFG und den dafür maßgeblichen Anforderungen und Normen, nicht allein aus einer beliebigen WCAG-Prüfung.
Welche Ausnahmen gibt es?
Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Als Kleinstunternehmen gilt ein Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Für solche Unternehmen gilt die Dienstleistungspflicht des BaFG grundsätzlich nicht. Für Kleinstunternehmen, die mit erfassten Produkten arbeiten, gelten dagegen nur bestimmte Erleichterungen.
Ausnahmen können außerdem möglich sein, wenn die Umsetzung eine grundlegende Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung verursachen oder eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Diese Ausnahme ist nicht automatisch gegeben. Unternehmen müssen die Voraussetzungen prüfen und in vielen Fällen dokumentieren.
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachung übernimmt zentral das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich. Die Behörde kann unter anderem Korrekturen verlangen, Produkte vom Markt nehmen lassen oder die Erbringung einer Dienstleistung untersagen. Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen möglich. Für große Unternehmen können diese bis zu 80.000 Euro betragen; für kleinere Unternehmen gelten niedrigere Höchststrafen.
Welche Bedeutung hat das BaFG für SEO?
Barrierefreiheit ist nicht automatisch ein eigener Rankingvorteil bei Google. Viele Maßnahmen überschneiden sich aber mit guter technischer und inhaltlicher Website-Gestaltung. Aussagekräftige Alternativtexte helfen beispielsweise sowohl Menschen mit Screenreadern als auch Suchmaschinen dabei, Bilder und ihren Zusammenhang besser zu verstehen. Eine klare, semantische Struktur erleichtert zudem die Nutzung und maschinelle Verarbeitung einer Seite.
Für betroffene Websites solltest du Barrierefreiheit daher nicht nur als SEO-Maßnahme betrachten. Seit dem 28. Juni 2025 kann sie bei bestimmten digitalen Angeboten eine gesetzliche Anforderung sein.
Häufige Fragen
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein österreichisches Bundesgesetz mit verbindlichen Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Es setzt den European Accessibility Act in Österreich um und ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar.
Welche Websites fallen unter das Barrierefreiheitsgesetz?
Betroffen sind unter anderem Websites und Apps, über die bestimmte Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden. Dazu gehören insbesondere Webshops, Buchungsangebote und andere Formen des elektronischen Geschäftsverkehrs.
Gilt das BaFG auch für Kleinstunternehmen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind grundsätzlich vom BaFG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welchem Umfang das Barrierefreiheitsgesetz für dein Unternehmen, deine Website oder deinen Webshop gilt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen solltest du dich an eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung wenden.